🏥 Neue Regelung für Krankentransporte ab 1. Juli 2025
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt ab dem 1. Juli 2025 einen Selbstbehalt für planbare Krankentransporte und Krankenbeförderungen ein.
7/1/20251 min lesen


🔍 Was bedeutet das konkret?
Für Krankenbeförderungen – also Fahrten ohne Sanitäterbegleitung, etwa mit Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Selbstbehalt in Höhe der Rezeptgebühr (7,55 €) an.
Für Krankentransporte mit sanitätsdienstlicher Begleitung beträgt der Selbstbehalt 15,10 € (doppelte Rezeptgebühr).
Dieser Selbstbehalt wird nachträglich vorgeschrieben – für maximal 28 Fahrten pro Jahr.
🧾 Ausnahmen laut ÖGK:
✔ Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
✔ Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
✔ Kinder unter 15 Jahren
✔ Notfalltransporte (Rettung, Notarzt) – diese sind nicht betroffen
💡 Die Vorschreibung erfolgt nach Durchführung der Transporte per Forderungsschreiben der ÖGK.
🟢 Quelle: gesundheitskasse.at
💡 Was bedeutet das für Sie?
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