🏥 Neue Regelung für Krankentransporte ab 1. Juli 2025

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt ab dem 1. Juli 2025 einen Selbstbehalt für planbare Krankentransporte und Krankenbeförderungen ein.

7/1/20251 min lesen

🔍 Was bedeutet das konkret?

Für Krankenbeförderungen – also Fahrten ohne Sanitäterbegleitung, etwa mit Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Selbstbehalt in Höhe der Rezeptgebühr (7,55 €) an.

Für Krankentransporte mit sanitätsdienstlicher Begleitung beträgt der Selbstbehalt 15,10 € (doppelte Rezeptgebühr).

Dieser Selbstbehalt wird nachträglich vorgeschrieben – für maximal 28 Fahrten pro Jahr.

🧾 Ausnahmen laut ÖGK:

✔ Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
✔ Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie
Kinder unter 15 Jahren
Notfalltransporte (Rettung, Notarzt) – diese sind nicht betroffen

💡 Die Vorschreibung erfolgt nach Durchführung der Transporte per Forderungsschreiben der ÖGK.

🟢 Quelle: gesundheitskasse.at

💡 Was bedeutet das für Sie?

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